Rechtsberatung, Vertretung und Prozessführung
im RHEIN-MAIN-GEBIET und BUNDESWEIT
Rechtsanwälte
Inhaber
Schwerpunkte
- Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- (Gewerbe)Mietrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Forderungsmanagement
- Wirtschaftsmediation
in freier Mitarbeit
Schwerpunkte
- Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsrecht
in freier Mitarbeit
Schwerpunkte
- Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
Leistungen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Für Privatleute, gewerbliche Unternehmen und Freiberufler entwerfen, gestalten und überprüfen wir Verträge in nahezu allen Bereichen und Tätigkeitsfeldern.
Dies können sein:
- Franchiseverträge
- Kaufverträge
- Leasingverträge
- Sach- und Raummietverträge
- Unternehmerverträge
- Werkverträge
Für Unternehmen erstellen und überprüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, abgestimmt auf die konkreten Bedürfnisse des Unternehmens sowie unter Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung. Daneben stehen wir unseren Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen zur Seite, egal ob aus Kauf- oder Leasingverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen oder Arbeitsverträgen. Vertragsgestaltend sind wir insbesondere im Gesellschaftsrecht und gewerblichen Mietrecht tätig.
Forderungsmanagement
Unter Forderungsmanagement verstehen wir das weite Feld konzentrierter und frühzeitig ansetzender Maßnahmen, die auf die Durchsetzung von Forderungen bzw. die Vermeidung von Forderungsausfällen gerichtet sind.
- Maßnahmen vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung
- Maßnahmen bei fehlender Kundensolvenz
- Forderungsmanagement als Bestandteil der Qualitätssicherung im Unternehmen
- Optimierte Prozesse im Debitorenmanagement
- Forderungsmanagement als Bestand des Risikomanagements
- Erkennen und Reduzieren von Ausfallrisiken
- Möglichkeiten bei Auslandsforderungen
- Möglichkeiten bei einer Kundeninsolvenz (siehe hierzu auch unser Beratungs- und Leistungsportfolio im Insolvenzrecht)
- Anwaltsinkasso
Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute in Deutschland. Bei Geschäften, an denen mindestens ein Kaufmann beteiligt ist, entstehen spezielle Rechtsfragen.
Unser Beratungs- und Leistungsportfolio:
- Abwicklung von inländischen und grenzüberschreitenden Handelskäufen
- Durchsetzung und Absicherung Ihrer Forderungen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht (UWG)
- Gestaltung von Kauf-, Leasing-, Lizenz- und sonstigen Verträgen,
- Prüfung und Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nach Bedarf arbeiten wir eng mit ständig kooperierenden Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, die die gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungen begleiten.
Gesellschaftsrecht
Wir stehen auch beratend bei Existenz- und Firmengründungen sowie für alle Fragen rund um die Rechtformwahl zur Seite.
Unser Beratungs- und Leistungsportfolio:
- Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen / Unternehmensteilen
- Forderungseinzug / Inkasso
- Forderungsmanagement
- Gründung
- Liquidation / Nachtragsliquidation der Gesellschaft
- Satzungsänderungen
- Umstrukturierungen
- Umwandlung
- Unternehmensnachfolge
- Verschmelzung / Ausgliederung von Unternehmen / Unternehmensteilen
- Zwangsvollstreckung Ihrer titulierten Forderungen
Insolvenzrecht
Unsere Insolvenz- und Sanierungsberatung konzentriert sich auf insolvenzvermeidende bzw. insolvenznahe Beratung, die Prüfung und Verwertung von Sicherheiten sowie alle im Zusammenhang mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren stehenden Fragen, insbesondere die Erstellung bzw. Prüfung von Insolvenzplänen.
Dabei stehen wir Unternehmen und Unternehmensträgern in einer wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Sanierung.
Wir beraten die Geschäftsführung des Unternehmens im Hinblick auf die Vermeidung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen (z.B. die Insolvenzverschleppungshaftung) und strafrechtlich relevanter Handlungen (z.B. Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen).
Auch Gläubiger werden in der Krise oder Insolvenz ihrer Schuldner umfassend beraten.
Unserer Beratungs- und Leistungsportfolio:
- Beratung von Investoren beim Unternehmenskauf vor oder während der Insolvenz
- Durchsetzung von Gläubigerinteressen vor und in der Insolvenz
- Erstellung und Prüfung insolvenzfester Treuhand- und Abwicklungskonzepte
- Freiwillige Liquidation von Unternehmen
- Krisenberatung, insbesondere rechtliche Prüfung und Gestaltung von Sanierungskonzepten, Umstrukturierung
- Risikoanalyse und Beratung für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafter
- Übertragende Sanierungen
- Unternehmenskauf aus der Insolvenz
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Verhandlungen mit Investoren
Zwangsvollstreckung
Die Verfolgung von Ansprüchen endet nicht mit dem Urteil. Daher stehen wir unseren Mandanten nicht nur im titelschaffenden Erkenntnisverfahren vor den ordentlichen Gerichten, sondern auch im nachgelagerten Zwangsvollstreckungsverfahren zur Seite.
Denn die Freude über den erfolgreich geführten Prozess und den erstrittenen Vollstreckungstitel erlischt schnell, wenn der Schuldner den Anspruch nicht (freiwillig) befriedigt oder wenn der Gläubiger im Rennen um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, von anderen Gläubigern seines Schuldners „überholt“ wird.
Erfolge in der Zwangsvollstreckung sind vor allem dann zu erzielen, wenn der Anspruchsinhaber schneller und ideenreicher agiert, als die übrigen Gläubiger. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten.
Unser Beratungs- und Leistungsportfolio:
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen (Grundbesitz, Erbbaurecht)
- Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen
- Vollstreckung zur Vornahme vertretbarer (von jedermann erbringbare Leistungen, z. B. Beseitigung von Baumängeln) oder unvertretbarer Handlungen (Leistungen, die allein vom Willen des Schuldners abhängen, z. B. Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers)
- Zwangsvollstreckung aus Duldungs- oder Unterlassungstiteln
- Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
- Vertretung im Verfahren über die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Am 01.01.2013 treten die Neuregelungen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft, die es dem Gläubiger künftig erleichtern, Informationen über den Schuldner zu beschaffen.
Neben der Durchsetzung von titulierten Ansprüchen sind wir natürlich auch mit der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen vertraut (z. B. Drittwiderspruchsklagen oder Vollstreckungsabwehrklagen).
Wirtschaftsmediation | Gütestelle
Wer unternehmerische Verantwortung trägt, will schnelle und effiziente Lösungen, gerade wenn es um Konflikte im Unternehmen und mit Geschäftspartnern geht. Für ein professionelles Konfliktmanagement ist die Wirtschaftsmediation das geeignete Instrument.
Hilfestellung geben kann die Wirtschaftsmediation u.a. bei Problemen mit Geschäfts- und Vertragspartnern, zwischen Gesellschaftern, im Managementbereich, zwischen Hierarchieebenen, im Personalbereich, bei Umstrukturierungen sowie bei der Unternehmensnachfolge.
Auseinandersetzungen zwischen Geschäftspartnern enden häufig mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehung. Soll die angespannte Geschäftsbeziehung trotz der Probleme eine Perspektive haben, ist die Wirtschaftsmediation oftmals die einzige Chance zur einvernehmlichen Konfliktlösung.
Wie „funktioniert“ Wirtschaftsmediation?
Zukunftsorientiert | Kommunikativ
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, bei dem die Konfliktpartner zukunftsorientierte Lösungen für sich und ihre Probleme entwickeln. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Die Aufgabe des Mediators besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess zwischen den Konfliktparteien zu fördern, in einem strukturieren Verfahren zu führen und eine Klärung der Streitpunkte unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten herbeizuführen. Blockadesituationen werden aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wird wieder möglich.
Allparteilich | Maßgeschneidert
In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter über das Ergebnis des Verfahrens. In einem Mediationsverfahren entscheiden die beteiligten Konfliktparteien gemeinsam über ihre Zukunft. Der allparteiliche und unabhängige Mediator leitet die Parteien dabei an, schnelle, flexible und kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren. Dabei setzt sich der Mediator für die Interessen aller Konfliktpartner ein. Er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er hat keine eigene Entscheidungskompetenz, sondern verhilft den Konfliktparteien zu einer einvernehmlichen und maßgeschneiderten Lösung.
Freiwillig | Vertraulich
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Sie kann jederzeit ohne Begründung von den Beteiligten abgebrochen werden. Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Aus diesem Grunde vereinbaren die Medianten zu Beginn des Verfahrens, die Vertraulichkeit zu wahren. Fakten, die im Verlauf der Mediation offen gelegt werden, dürfen daher weder Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren verwendet werden.
Rechtsanwalt Michael Lerch ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator (IHK) und als staatlich anerkannte Güte- und Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Streitschlichtung gemäß § 794 Abs. 1 ZPO durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zugelassen. Er bietet Mediationen und Güteverfahren unter anderem in den folgenden Bereichen an:
- Bei unternehmensübergreifenden Konflikten, zum Beispiel:
- Abnehmer- und Lieferantenstreitigkeiten
- Kundenreklamationen
- Qualitätsdiskussionen
- Fragen der Haftung und Gewährleistung
- Differenzen mit Subunternehmen
- Konflikte im Franchisebereich
- Bei unternehmensinternen Streitigkeiten, zum Beispiel:
- Konflikte in Abteilungen und Teams, zwischen einzelnen Mitarbeitern
- Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Konflikte zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
- „kulturelle“ Konflikte bei Fusionen und Übernahmen
- verhaltensorientierte Konflikte (Mobbing, Informationsweitergabe, u.a.)
- Konflikte in Familienunternehmen bei Wechsel/Veränderung der Eigentümerstruktur und Geschäftsführung, Nachfolgeregelungen
Was ist eine Gütestelle?
Sie ist eine von der Justiz der einzelnen Bundesländer anerkannte Person oder Einrichtung, die geeignet ist, im Rahmen eines im Wege einer eigenen Satzung festgelegten förmlichen Verfahrens einen vollstreckungsfähigen Titel zwischen den Streitenden herbeizuführen ohne Hinzuziehung des Gerichts. Die staatlich anerkannten Gütestellen ergänzen damit das Angebot der Justiz durch Gerichte und Schiedsämter.
Für denjenigen, der wegen eines Streites den Weg zum Gericht nicht gehen möchte, bietet die staatlich anerkannte Gütestelle über die mögliche Streitwertgrenze eines Schiedsamtes hinaus eine adäquate Alternative.
Die Vorteile einer staatlich anerkannten Gütestelle
Die Vorteile einer staatlich anerkannten Gütestelle liegen zum einen darin, dass die Anrufung der Gütestelle durch eine Streitpartei die Verjährungshemmung eines möglichen Anspruches gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB bewirkt.
Zum anderen erlangen die Parteien mit einer vor der Gütestelle geschlossenen schriftlichen Vereinbarung einen vollstreckungsfähigen Titel gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
Schließlich bietet das Verfahren vor der hiesigen, staatlich anerkannten Gütestelle sämtliche Vorteile der Mediation, da Rechtsanwalt Michael Lerch das Instrument der Mediation auch im Güteverfahren einsetzt.
Ein Güteverfahren ist in allen Fällen zulässig, in denen die Parteien nach dem Gesetz eine Streitigkeit selbst beilegen können. Die örtliche Zuständigkeit der Gütestelle ist nicht begrenzt. Sie kann daher auch in internationalen Streitigkeiten tätig sein.
Die Schlichtungs- und Kostenordnung der hiesigen Gütestelle finden Sie hier.
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